AGB – Reinigungsdienstleistungen (B2B) – Stand: Januar 2026

SMARTXCLEAN UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
AGB Bedingungen (AGB) – Reinigungsdienstleistungen (B2B) – Stand: Januar 2026*

1. Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Reinigungs- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen der SmartxClean UG (haftungsbeschränkt), Bucher Str. 2, 85614 Kirchseeon (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“). Eine Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
1.4 Individualvereinbarungen (Vertrag/Leistungsbeschreibung/Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss, Leistungsumfang

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (auch in Textform), Gegenzeichnung, Auftragserteilung oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
2.3 Leistungsumfang, Reinigungsintervalle, Qualitätsniveau, Einsatzzeiten, Leistungsorte, Verbrauchsmaterialien sowie besondere Anforderungen ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einzusetzen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Zugang, Sicherheit, Informationen)

3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zutrittsmöglichkeiten (Schlüssel/Transponder/Codes/Ansprechpartner) rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber sorgt für geeignete Arbeitsbedingungen (z.B. Beleuchtung, Wasser, Strom, sichere Zugänge) sowie für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften am Einsatzort. Gefahrenquellen, sensible Bereiche, Oberflächen/Materialien mit besonderen Pflegevorgaben sowie Einschränkungen (z.B. Alarmanlagen, Sperrzeiten) sind vor Leistungsbeginn mitzuteilen.
3.3 Wertgegenstände, Bargeld, vertrauliche Unterlagen sowie Datenträger sind vom Auftraggeber zu sichern/wegzuschließen. Eine besondere Obhutspflicht des Auftragnehmers besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
3.4 Bei Unterhaltsreinigung stellt der Auftraggeber, sofern vertraglich nicht anders geregelt, Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher, Seife) in ausreichender Menge bereit. Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte stellt der Auftragnehmer, sofern nicht abweichend vereinbart.

4. Leistungszeiten, Behinderungen, höhere Gewalt

4.1 Vereinbarte Termine/Fristen verschieben sich angemessen, soweit die Behinderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammt (z.B. fehlender Zugang, fehlende Mitwirkung, Baustellenstillstand, Sicherheitsanweisungen).
4.2 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Streik, Pandemie-/Epidemielagen, Energie-/Materialengpässe, Lieferkettenstörungen) berechtigen den Auftragnehmer, Leistungstermine angemessen zu verschieben, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

5. Abnahme und Mängelanzeige

5.1 Wiederkehrende Leistungen (z.B. Unterhaltsreinigung) gelten als vertragsgerecht erbracht, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, konkrete Mängel in Textform rügt (Angabe von Ort, Zeit, Art und Umfang).
5.2 Einmalige Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung/Grundreinigung) sind spätestens binnen 2 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme/Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
5.3 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

6. Nacherfüllung

6.1 Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt.
6.2 Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich Gelegenheit zu mindestens zwei Nachbesserungsversuchen zu geben, bevor der Auftraggeber mindert oder außerordentlich kündigt, sofern die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Für Verlust/Abhandenkommen von Gegenständen (insbesondere Wertgegenstände) haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 7.1 und 7.2. Der Auftraggeber trifft eine Sicherungspflicht nach Ziffer 3.3.
7.5 Soweit ein Schaden durch eine bestehende Versicherung des Auftraggebers (z.B. Inhaltsversicherung) gedeckt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, vorrangig diese in Anspruch zu nehmen, soweit ihm dies zumutbar ist.

8. Schlüssel, Zutrittsmittel, Alarmanlagen

8.1 Überlassene Schlüssel/Transponder/Codes werden vom Auftragnehmer mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt behandelt.
8.2 Änderungen an Alarmanlagen, Schließsystemen und Zutrittsberechtigungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen.
8.3 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu informieren, wenn Schlüssel/Codes geändert werden müssen oder Zugangshindernisse bestehen.
8.4 Eine Haftung für Folgeschäden aus nicht mitgeteilten Änderungen (Ziffer 8.2/8.3) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Aufmaß, Leistungsnachweise, Dokumentation

9.1 Abrechnungsrelevante Maße/Flächen werden nach den Vereinbarungen im Angebot/Vertrag ermittelt.
9.2 Leistungsnachweise (z.B. Regieberichte, Zusatzleistungen) sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage zu prüfen und freizugeben oder begründet zu beanstanden. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Nachweise als anerkannt.

10. Preise, Preisanpassung

10.1 Preise ergeben sich aus Angebot/Vertrag und verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.2 Die Preise basieren auf den bei Angebotserstellung geltenden gesetzlichen, tariflichen und behördlichen Rahmenbedingungen (z.B. Mindestlohn/Tariflohn, Sozialabgaben, BG-Umlagen) sowie Material- und Energiekosten.
10.3 Ändern sich diese Kostenfaktoren wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise angemessen anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt eine Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.4 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Vereinbarung abgerechnet; soweit nicht anders vereinbart, gilt ein Regiestundensatz von EUR 45 pro Stunde.

11. Rechnungsstellung, Zahlung, Verzug

11.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
11.2 Monatspauschalen (Unterhaltsreinigung) sind spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus fällig, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
11.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern kann der Auftragnehmer zudem die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (derzeit 40,00 EUR) verlangen.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, sofern dies dem Auftraggeber vorher in Textform angekündigt wurde.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

12.1 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12.2 Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung (bei Dauerschuldverhältnissen)

13.1 Sofern ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Unterhaltsreinigung) vereinbart ist, ergibt sich die Laufzeit aus dem Vertrag.
13.2 Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z.B. erheblicher Zahlungsverzug, wiederholte schwerwiegende Pflichtverletzung, nachhaltige Zutrittsverweigerung).

14. Datenschutz, Vertraulichkeit

14.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.
14.2 Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
14.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

15. Versicherung (Betriebshaftpflicht)

15.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die derzeit vereinbarten Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Umwelthaftpflichtrisiken besteht Versicherungsschutz mit 5.000.000 EUR je Versicherungsfall; für Umweltschadensrisiken besteht Versicherungsschutz mit 5.000.000 EUR je Versicherungsfall (Zusatzbaustein 1: 20 % hiervon, max. 2.000.000 EUR).
15.2 Die vorstehenden Angaben dienen ausschließlich der Information und begründen weder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer noch gegen den Versicherer. Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und der jeweilige Versicherungsvertrag.
15.3 Der Auftragnehmer kann den Versicherungsschutz (Versicherer, Bedingungen, Summen) bei gleichwertiger Deckung ändern; eine aktuelle Versicherungsbestätigung wird dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit zulässig – München.

SmartxClean UG (haftungsbeschränkt) – Bucher Str. 2, 85614 Kirchseeon – Kontakt: office((@))smartxclean.de / Tel. 089/99735566